Meersburg setzt ein starkes Zeichen für den Katzenschutz
Erste Katzenschutzverordnung im Bodenseekreis beschlossen – ein großer Erfolg für den Tierschutz
Die Katzenhilfe Sipplingen freut sich über einen bedeutenden Erfolg für den Tierschutz: Der Gemeinderat der Stadt Meersburg hat die Einführung einer Katzenschutzverordnung beschlossen. Damit übernimmt Meersburg eine Vorreiterrolle im Bodenseekreis und setzt ein wichtiges Zeichen gegen das Leid freilebender Katzen.
Die neue Verordnung verpflichtet Halterinnen und Halter von Freigängerkatzen, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung von Haus- und Streunerkatzen einzudämmen und so langfristig das Leid tausender Tiere zu verringern.
Die Katzenhilfe Sipplingen erlebt seit Jahren die Folgen unkontrollierter Vermehrung aus nächster Nähe. Immer wieder werden schwer kranke, unterernährte oder verletzte Streunerkatzen versorgt. Allein in den Gemeinden Owingen und Sipplingen betreut der Verein zahlreiche Futterstellen mit weit über 150 Streunerkatzen. Auch in Meersburg steigt die Zahl der Fundkatzen kontinuierlich. Die Katzenschutzverordnung schafft nun die rechtliche Grundlage, diesem Problem wirksam entgegenzutreten.
Ein besonderer Dank gilt unserem Mitglied Petra Schubert. Sie hat sich über viele Monate hinweg für die Einführung der Katzenschutzverordnung eingesetzt. Ihre sorgfältige Vorbereitung und ihre Beharrlichkeit haben entscheidend dazu beigetragen, dass Meersburg nun als erste Kommune im Bodenseekreis diesen wichtigen Schritt gegangen ist.
Ebenso herzlich bedanken wir uns bei Dr. Boris Mattes, Gemeinderat der Stadt Meersburg. Er hat dieses wichtige Anliegen von Anfang an unterstützt und maßgeblich dazu beigetragen, dass die Katzenschutzverordnung politische Mehrheiten gefunden hat. Durch zahlreiche Gespräche im Vorfeld, seine Überzeugungsarbeit innerhalb des Gemeinderates und sein persönliches Engagement hat er den Weg für diesen Beschluss entscheidend geebnet. Ohne seinen Einsatz wäre dieser Erfolg in dieser Form kaum möglich gewesen.
Dieser Erfolg zeigt, dass engagierter Tierschutz, sachliche Aufklärung und eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung Veränderungen bewirken können.
Warum ist eine Kastrations- und Registrierungspflicht sinnvoll?
Eine unkastrierte Katze und ihre Nachkommen können rein rechnerisch in nur sieben Jahren bis zu 370.000 Nachkommen zeugen. Auf alle diese Katzenkinder wartet ein entbehrungsreiches und leidvolles Leben, und unkastrierte Freigängerkatzen verschärfen die Problematik stetig weiter. Daher ist eine Kastrations– und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen zwingend erforderlich. Diese wichtige Maßnahme gegen die Katzenüberpopulation bietet zudem einen weiteren Vorteil: Sie erleichtert die Rückgabe vermisster Tiere an ihre Halter und Halterinnen.
Besonders im Frühjahr und in den Sommermonaten sind viele deutsche Tierheime und Katzenschutzvereine hoffnungslos überfüllt. Zahlreiche Einrichtungen müssen Aufnahmestopps verhängen, weil sie völlig ausgelastet sind und keine weiteren Tiere mehr unterbringen können. Dennoch sind Tausende Samtpfoten dringend auf Hilfe angewiesen und die Population der heimatlosen Katzen wächst täglich weiter an.
Schätzungsweise zwei Millionen heimatlose Katzen streifen durch Deutschlands Parks, Parkhäuser, Hinterhöfe und Gartenanlagen – doch die domestizierten Tiere sind für ein Leben in der Natur nicht gerüstet und sterben ohne menschliche Fürsorge oft frühzeitig und oftmals qualvoll. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass Katzen weiteren Schutz durch uns Menschen brauchen und Katzenhalter und Katzenhalterinnen zusätzlich gesetzlich durch eine Kastrationspflicht sowie eine Registrierungspflicht in die Verantwortung genommen werden müssen.

